06.03.2026

Neue Asbestpflichten: BG Bau aktualisiert Leitfaden

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) hat den Leitfaden „Asbest beim Bauen im Bestand“ überarbeitet. Hintergrund ist Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung. Sie ist seit dem 20. Dezember 2025 in Kraft und bringt laut BG Bau für viele Unternehmen spürbare Anpassungen mit sich, insbesondere bei Genehmigungs- und Nachweisverfahren.

Die Änderungen betreffen alle Bau- und Handwerksbetriebe, die Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien ausführen. Neu ist unter anderem eine Genehmigungspflicht für Abbrucharbeiten im niedrigen und mittleren Risikobereich. Zudem wurden die Anzeige- und Nachweispflichten erweitert: Unternehmen müssen bei der Anzeige von Tätigkeiten mit Asbest die beteiligten Beschäftigten nun namentlich benennen und entsprechende Nachweise zur Qualifikation und arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge vorlegen.

Der aktualisierte Leitfaden greift diese Änderungen auf, erläutert die geltenden rechtlichen Anforderungen und unterstützt bei der Vorbereitung von Genehmigungs- und Anzeigeverfahren sowie der Umsetzung der neuen Pflichten im betrieblichen Alltag.

Der Leitfaden „Asbest beim Bauen im Bestand“ kann hier downgeloadet werden.
Neue Asbestpflichten: BG Bau aktualisiert Leitfaden
Foto/Grafik: BlazeOrangeMarketing - stock.adobe.com; BG BAU
Der aktualisierte Leitfaden erläutert die geltenden rechtlichen Anforderungen und unterstützt bei der Vorbereitung von Genehmigungs- und Anzeigeverfahren.
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